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    Internationaler Handel

    Weiterbildungsseminare zum Internationaler Handel

    Jeden Monat werden Weiterbildungsseminare zum internationalen Handel organisiert. Die Agenda bietet Ihnen diverse Themen an, wie zum Beispiel die Schweizer MWST, die innergemeinschaftliche EU-MWST, Workshops über die Akkreditive, Exportberatung, Ursprungsverwaltung & Carnets ATA, Labels, usw. Die Kurse finden auf Einladung statt und sind den Mitgliedern -zu einem Vorzugstarif- und den Nicht-Mitgliedern geöffnet.

    Kalender der Veranstaltungen des internationalen Handels

    Weitere Auskünfte: Virginie Romanens

     

    Beglaubigungen

    Die Handelskammern übernehmen weltweit die Rolle eines neutralen, vertrauenswürdigen Vermittlers zwischen den Zollbehörden und den Privatunternehmen.  Sie haben den Auftrag, die Herkunft der exportierten Produkte zu bescheinigen. Die HKF ist bevollmächtigt, dies für die Freiburger Unternehmen auszuführen. Um eine Herkunftsbeglaubigung erhalten zu können, muss der Gesuchsteller vollständige und nachweisbare Deklarationsdaten einreichen.

    Informationen:


    Dokumente:


    Weitere Auskünfte: Virginie Romanens

     

    Ausstellen von Carnets ATA

    Das Carnet ATA (Admission Temporaire / Temporary Admission) ist ein international gültiges Zolldokument, welches anstelle der normalerweise für die vorübergehende Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren benötigten, nationalen Zollunterlagen verwendet werden kann.
    Mit der Ausstellung eines Carnet ATA tritt die HKF gegenüber den Zollbehörden des Landes, für welches das Carnet ATA ausgestellt wird, als Garant auf. Um die mit dieser Verpflichtung verbundenen Risiken abzudecken, verlangt die HKF von den Haltern der Carnets ATA eine Garantie.
    Bei einem regelmässigen Gebrauch von Carnets ATA wird Ihnen die Möglichkeit geboten, diese via ataswiss auszufüllen.
    Die HKF bietet Ihnen hiermit ein einfach zu nutzendes, schnelles und sicheres Mittel für den vorübergehenden, zollfreien Transport Ihrer Waren. Allgemeine Hinweise zu den Carnets ATA finden Sie hier. [Link]

    Dokumente:


    Weitere Auskünfte: Sandra Leuthold

     

    CITES

    Zahlreiche Länder haben erkannt, dass ein exzessiver internationaler Handel für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten zu einer ernsten Gefahr werden könnte. Aus diesem Grunde wurde 1973 das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten (CITES)" ins Leben gerufen.
    In der Schweiz ist für die Ein- und die Ausfuhr (die Wiederausfuhr) von CITES-Spezies meistens eine Einfuhr- und eine Ausfuhrbewilligung (Wiederausfuhrbescheinigung) erforderlich. Dieses Dokument wird vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)  ausgestellt und kann der HKF zur Beglaubigung übergeben werden, um so die Abwicklung zu beschleunigen (Gebühr: CHF 10.- pro CITES Zertifikat).

    Weitere Auskünfte: Virginie Romanens

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      KALENDER 

      22.05.2012

      Seminar - Swissfirms Ausbildung

      22.05.2012

      HR Fribourg: Conférence-atelier sur des thèmes tels que les clauses de non-concurrence et les conventions de formation.

      Alle Veranstaltungen anzeigen

      NEWS 

      04.05.2012

      Kongress Fribourgissima 2012 : Bereits 310 Teilnehmer angemeldet

      Der Fribourgissima-Kongress, der am Donnerstag, den 21. Juni 2012, im Gastspielhaus Equilibre...

      03.05.2012

      Nespresso investiert mit dritter Produktionsstätte auch weiterhin in der Schweiz

      Nespresso kündigt Produktionsanlage in Romont im Kanton Freiburg an.

      Alle News anzeigen