Internationaler Handel
Weiterbildungsseminare zum Internationaler Handel
Jeden Monat werden Weiterbildungsseminare zum internationalen Handel organisiert. Die Agenda bietet Ihnen diverse Themen an, wie zum Beispiel die Schweizer MWST, die innergemeinschaftliche EU-MWST, Workshops über die Akkreditive, Exportberatung, Ursprungsverwaltung & Carnets ATA, Labels, usw. Die Kurse finden auf Einladung statt und sind den Mitgliedern -zu einem Vorzugstarif- und den Nicht-Mitgliedern geöffnet.
Kalender der Veranstaltungen des internationalen Handels
Weitere Auskünfte: Virginie Romanens
Beglaubigungen
Die Handelskammern übernehmen weltweit die Rolle eines neutralen, vertrauenswürdigen Vermittlers zwischen den Zollbehörden und den Privatunternehmen. Sie haben den Auftrag, die Herkunft der exportierten Produkte zu bescheinigen. Die HKF ist bevollmächtigt, dies für die Freiburger Unternehmen auszuführen. Um eine Herkunftsbeglaubigung erhalten zu können, muss der Gesuchsteller vollständige und nachweisbare Deklarationsdaten einreichen.
Informationen:
- Rechtliche Grundlagen "nicht-präferenzieller Ursprung"
- Rechtliche Grundlagen "präferenzieller Ursprung"
- Übersicht der Freihandelsabkommen der Industrieprodukte
Dokumente:
- Eingabemaske für Beglaubigungsgesuche (WORD)
- Eingabemaske für Ursprungsbestimmungen (WORD)
- Tarife (PDF)
Weitere Auskünfte: Virginie Romanens
Ausstellen von Carnets ATA
Das Carnet ATA (Admission Temporaire / Temporary Admission) ist ein international gültiges Zolldokument, welches anstelle der normalerweise für die vorübergehende Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren benötigten, nationalen Zollunterlagen verwendet werden kann.
Mit der Ausstellung eines Carnet ATA tritt die HKF gegenüber den Zollbehörden des Landes, für welches das Carnet ATA ausgestellt wird, als Garant auf. Um die mit dieser Verpflichtung verbundenen Risiken abzudecken, verlangt die HKF von den Haltern der Carnets ATA eine Garantie.
Bei einem regelmässigen Gebrauch von Carnets ATA wird Ihnen die Möglichkeit geboten, diese via ataswiss auszufüllen.
Die HKF bietet Ihnen hiermit ein einfach zu nutzendes, schnelles und sicheres Mittel für den vorübergehenden, zollfreien Transport Ihrer Waren. Allgemeine Hinweise zu den Carnets ATA finden Sie hier. [Link]
Dokumente:
- Eingabemaske für Carnet ATA (Vorderseite) (WORD)
- Eingabemaske für Carnet ATA (Rückseite) (WORD)
- Tarife (PDF)
Weitere Auskünfte: Sandra Leuthold
CITES
Zahlreiche Länder haben erkannt, dass ein exzessiver internationaler Handel für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten zu einer ernsten Gefahr werden könnte. Aus diesem Grunde wurde 1973 das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten (CITES)" ins Leben gerufen.
In der Schweiz ist für die Ein- und die Ausfuhr (die Wiederausfuhr) von CITES-Spezies meistens eine Einfuhr- und eine Ausfuhrbewilligung (Wiederausfuhrbescheinigung) erforderlich. Dieses Dokument wird vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ausgestellt und kann der HKF zur Beglaubigung übergeben werden, um so die Abwicklung zu beschleunigen (Gebühr: CHF 10.- pro CITES Zertifikat).
Weitere Auskünfte: Virginie Romanens





